Staatsanwalt Zuber Hof

Herr Zuber prüft mein Schreiben vom 22.11.2021 in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.

Die Behauptung des Herrn Zuber, dass er keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung der Stadt Hof vom 4.11.2020 hat. Wie soll er auch anders erkennen, ist doch seine Karriere vom Wohlwollen des Justizministers abhängig. Er durfte vermutlich nicht das Infektionsschutzgesetz lesen mit Wirkung vor dem 18. Nov. 2020. das erst im Schweinsgalopp am 18. Nov 2021 beraten, beschlossen und noch in der gleichen Nacht vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden musste. Als Staatsanwalt muss er Gesetzestexte lesen und verstehen können.

Deut­sche Staats­an­wälte nicht unab­hängig genug

https://dejure.org/BGBl/2020/BGBl._I_S._2397

Herr Zuber war zu faul die Datenbank zu bemühen.

Auch bei buzer.de wird man fündig, so man denn will.

§ 28 IFSG Schutzmaßnahmen

(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a Absatz 1 und in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.

Der § 28a

(§ 28 Text alte Fassung leer)

(§ 28a Text neue Fassung)

    § 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)

gültig ab Tag nach der Verkündung am 19.11.2020 wurde das Seuchengesetz neu erfunden. Unglaublich wie viele Anderungen als notendig eingearbeitet werden mussten.

Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/2148/v254526-2020-11-19.htm

Dies traf auf mich nicht zu.

Das Grundgesetz ist die oberste Rechtsinstanz unserer Staatsorganisation. Einen Bürger mittels Verletzung des Grundgesetzes zum Sklaven zu machen ist schon alleine strafwürdig. In den Medien ist häufig zu lesen, dass im öffentlichen Dienst vermehrt Menschen tätig sind, die dem Reichsbürgergedanken nahestehen. Nur so ist zu erklären, dass die Mißachtung der obersten Rechtsnorm -Grundgesetz – in der Justiz infolge der gescheiterten Entnazifizierung immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert