ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise R., wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).
Der inzwischen zur anscheinenden Normalität als verkommen sich darstellende korrupte Zustand unserer Justiz und deren Schlächter …
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Ich bin kein Unbeteiligterund wollte ich darüber urteilen , ob der „normale Staatsbürger“ in der hiesigen Rechtsordnung heute noch zu seinem „Recht“ kommt, sei es gegen die eigene Verwaltung, die Landtage und die Staatsregierung usw. oder ob es nicht etwa der Fall sei, dass vielleicht Lügner an die Spitze gelangt sind oder ob sich innerhalb der Justiz eventuell Korruption breit gemacht hat, dann sollte man durchaus über den juristischen Begriff „Rechtsbankrott“ als vermutete reale „System-Diagnose“ zumindest einmal nachgedacht haben.
Horst Seehofer zum Festakt „70 Jahre Bayerische Verfassung“
Datum der Rede: 1. Dezember 2016
Ich zitiere Artikel 117 aus unserer Bayerischen Verfassung:
Update 13.5.2021 Seite Nicht mehr vohanden -jetzt neu
„Alle haben die Verfassung und die Gesetze zu achten und zu befolgen, an den öffentlichen Angelegenheiten Anteil zu nehmen und ihre körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert.“